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Jörgen Beckmann
Vorwort
Um den Text des Inventariums hiesigen Heimat- und
Familienforschern zugänglich zu machen, habe ich die
handgeschriebenen in alter deutscher Schrift verfaßten Originale
bzw. Abschriften, die sich mit der Auflistung des Besitzes des
Hauses Herbede und des Hauses Berghofen sowie des Hauses
Villigst befassen, soweit sie das Gericht Herbede betreffen,
transcribiert. Die im Anhang des Originals genannten
Verpachtungsbriefe stellte ich bei der Transcription in nach
rechts eingerückter Schrift direkt zu den entsprechenden Punkten
des Inventariums, um den Zusammenhang besser zu verdeutlichen.
Daten aus dem Kataster von 1705 schrieb ich kursiv.
Das 1773 aufgestellte Inventarium der nachgelassenen Güter des
am 17. August 1771 verstorbenen Freiherrn Adolf Ferdinand
Friedrich von Elverfeldt, befindet sich im Aktenbestand des
Hauses Villigst, der als Depositum des Freiherrn von Gemmingen
im Stadtarchiv Dortmund lagert.
Friedrich
von Elverfeldt (*1717 in Herbede) war seit 1740 Frei- und
Gerichtsherr zu Herbede. 1743 heiratete er Henriette Louise
Katharina von der Mark zu Villigst. Nach der Heirat wechselte er
seinen Wohnsitz von Herbede nach Villigst. Das Inventarium
informiert uns bezogen auf das Gericht Herbede über den
damaligen hiesigen Besitz des Schultheißen und Gerichtsherrn von
Elverfeld. Die im Inventarium angeführten Erben von Edelkirchen
und von Belling sind Nachkommen der Schwestern seines Vaters.
Die ebenfalls genannten Erben von Essellen, die Notare,
Schultheiß des Bochumer Schultenhofes und auch zeitweilig
Bochumer Bürgermeister waren, haben keinen direkten
verwandtschaftlichen Bezug zur Familie von Elverfeld. Sie hatten
den hiesigen Besitz ersteigert.
Das Inventarium schildert, daß die Gebäude des Hauses Herbede
1773 im schlechten Zustand waren und zur Renovierung
Reparaturkosten von 1383 rthlr (Reichsthaler) nötig wären.
Über die Rauchhuhnabgabe, die eine Abgabe zu Gunsten des
Gerichtsherrn darstellte und nach Herden, Haushaltungen,
Rauchfängen bzw. Häusern erhoben wurde, erfahren wir, welche
Familien zu jener Zeit im Kirchspiel bzw. Gericht Herbede
ansässig waren. Die Flözhühner weisen auf eine Schürferlaubnis
hin.
Wir erfahren weiter, wer im Gericht Herbede Bier brauen und
Schnaps brennen durfte. Gleichfalls nennt das Inventarium die
Bauern und Köttern, die für den Gerichtsherrn Dienste auf dem
Acker, den Wiesen, im Stall, im Wald und für die Zwangsmühle zu
leisten hatten. Desweiteren werden die Pächter und die
Pachtkosten der zum Haus Herbede gehörenden Weiden und
Ackerflächen sowie der Jagd und Fischerei genannt.
Im zweiten Teil weist das Inventarium darauf hin, daß der
Freiherr von Elverfeld für den Wiedererwerb des Blumenau-Hofes
8698 rthlr aufwenden mußte und daß ihm der Hof eine jährliche
Pacht von 380 rthlr einbrachte. Weiter erfahren wir die Höhe des
vorhandenen Bargelds und der Ausstände sowie der Schulden.
Ebenfalls werden die Kleidungsstücke, das Reitgeschirr und die
Jagdwaffen angesprochen.
Das Inventarium ermöglicht uns auch, einen Einblick auf das
Jahreseinkommen des Freiherrn von Elverfeld bezogen auf das des
Gerichtes und das Hauses Herbede zu nehmen, wobei wir jedoch die
Steuerlisten von 1705 und 1732 mit heranziehen müssen. Erstere
Steuerliste nennt für Heven, Laer, Langendreer, Querenburg,
Werne und Wullen die Größe der Höfe und für Heven die
Pachtsummen, während die Liste von 1732 die Hofgrößen der
Ansässigen im Gericht Herbede, Stiepel und Langendreer aufführt.
Somit sind alle Größen der 39 Höfe des Herbeder Hofesverbandes
mit zusammen etwa 630 Malterscheid erfaßt. Gleichzeitig erfahren
wir, daß die 7 Hevener Bauern des Hofesverbandes eine Fläche von
141 Malterscheid bewirtschafteten und zu jener Zeit 686 rthlr
Pacht aufzubringen hatten. Hieraus läßt sich ein
durchschnittlicher Pachtpreis von etwa 4 rthlr 52 stbr (Stüber)
pro Malterscheid folgern. Somit errechnet sich für den gesamten
Hofesverband eine Pachteinahme von ca. 3065 rthlr bezogen auf
das Jahr 1705. Hinzu kommen noch die Gewinne für Dienste und aus
Verpachtungen von etwa 1914 rthlr, die wir aus den Werten des
Inventariums ermitteln können. Da die Hofesabgaben zwischen
1705, 1739 und 1773 keine Differenzen zeigen, können wir bei der
Berechnung eine Inflationsrate vernachlässigen.
Der Gerichtsherr zu Herbede erzielte allein aus dem Gericht
Herbede ein jährliches Einkommen von etwa 5000 Reichsthalern,
von denen er nur 400 rthlr an den Grundherren, und zwar dem
König von Preußen zu entrichten hatte. Zu den dem Freiherrn von
Elverfeld verbliebenen Einkünften von 4600 rthlr kamen noch
folgende hinzu:
1. |
Gewinngelder von den
Hofesleuten beim Generationswechsel |
2. |
das beste Pferd von
Schmidt, Körmann, Stemberg beim Generationswechsel |
3. |
Gebühr für Hochzeiten,
Kindtaufen usw. |
4. |
Gerichtsgebühren (Brüchte) |
Hiesige Bauern wie Elling, Messing bzw. Josten, deren Hofgrößen
zu jener Zeit etwa 20 Malter betrugen und die jährlich davon bei
einem Aussaat-Ernteverhältnis von 1 zu 10 6.7 einen Ertrag 200
Malter Getreide erzielten, von denen sie ungefähr die Hälfte an
Pacht und Steuern abgeben mußten, erwirtschafteten für sich und
ihre Familien ein Jahreseinkommen von 100 Malter Getreide, die
etwa einem Wert von 300 Reichtsthaler entsprachen.
Anzumerken ist hierbei noch, daß der Gerichtherr bzw. Schultheiß
zu Herbede immer einen festen Pachtanteil bzw. nach der
Abgabenliste von 1739 eine feste kapitalisierte Pachtsumme
verlangte, wie die Liste im Anhang zeigt. Somit wird deutlich,
daß weitgehend nur die Bauern sowohl bei Branntschatzungen und
Ausraubungen ihrer Höfe in Kriegen als auch bei Mißernten durch
Hagelschlag, Dürre, Pflanzenkrankheiten und Tierseuchen die
ganze Last und das Risiko trugen, d.h. in schlechten Zeiten
litten die Bauern stets am meisten. Weiterhin benötigte der
Gerichtherr bzw. Schultheiß kaum eigene Geräte und Zugvieh für
die Bewirtschaftung seiner Flächen, denn dieses wie Pferde,
Wagen, Pflug, Axt, Gabel und Sense hatten die Bauern und Kötter
bei ihren zu leistenden Diensten stets zu stellen und
mitzubringen.
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